Super, Sie erfüllen die Voraussetzungen, um E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 empfangen zu können!
Doch das ist nur die halbe Miete, denn die Ausgangsrechnung muss ab 01.01.2027 (bzw. spätestens 01.01.2028) auch eine E-Rechnung sein. Werden Sie heute schon tätig und stellen Sie auch Ihren Rechnungsausgang auf E-Rechnung um. Das Senden und Empfangen von E-Rechnungen bietet auch für Sie und Ihr Unternehmen viele Vorteile.
Buchen Sie sich doch einen Termin bei uns, wir erläutern Ihnen diese Vorteile gerne und unterstützen Sie im E-Rechnungsprozess!